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Krankgeschrieben? Die 5 größten Irrtümer, die du kennen solltest!

25.03.2024 um 08:30 Uhr
    Krankmeldung_Irrtümer | © Getty Images/Hiraman Krankmeldungen gehen oft mit Unsicherheiten und Missverständnissen einher | ©Getty Images/Hiraman

    Krankmeldungen gehören zum Arbeitsalltag wie der Kaffee zur Pause. Doch es gibt einige verbreitete Missverständnisse rund um das Thema, die sich hartnäckig halten. Hier sind die 5 häufigsten Irrtümer!

    5 Irrtümer rund um das Thema Krankmeldung

    1. "Ich muss erst am 3. Tag ein Attest vorlegen"

    Nicht ganz! Obwohl viele Arbeitgeber*innen ein ärztliches Attest ab dem 3. Krankheitstag verlangen, können sie es auch bereits am ersten Tag verlangen. Es ist ratsam, die genauen Anforderungen im Arbeitsvertrag zu überprüfen.

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    2. "Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss die genaue Diagnose kennen"

    Auch das ist nicht richtig! Arbeitgeber:innen haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, die genaue Diagnose der Krankheit zu erfahren. Es genügt, wenn der Arzt oder die Ärztin die Arbeitsunfähigkeit bestätigt!

    3. "Bei Krankschreibung, muss ich streng genommen, zu Hause bleiben"

    Falsch! Nur weil du krankgeschrieben bist, bedeutet das nicht automatisch, dass du das Haus nicht verlassen darfst. Arbeitsunfähigkeit bedeutet lediglich, dass du nicht in der Lage bist, deine Arbeit auszuführen.

    4. "Wer im Urlaub krank ist, hat Pech gehabt"

    Völliger Unsinn! Wenn du während deines Urlaubs krank wirst, kannst du deine Urlaubstage zurückfordern. Dazu musst du deine*n Arbeitgeber*in nur rechtzeitig informieren und ein ärztliches Attest vorlegen.

    5. "Eine Kündigung wegen Krankheit ist nicht möglich"

    Eine Kündigung ist zu jeder Zeit möglich - Arbeitsunfähigkeit ist kein Kündigungsschutz! Arbeitgeber*innen müssen allerdings strenge Vorschriften einhalten, um sicherzustellen, dass die Kündigung gerechtfertigt ist.

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