Krankmeldungen gehören zum Arbeitsalltag wie der Kaffee zur Pause. Doch es gibt einige verbreitete Missverständnisse rund um das Thema, die sich hartnäckig halten. Hier sind die 5 häufigsten Irrtümer!
Nicht ganz! Obwohl viele Arbeitgeber*innen ein ärztliches Attest ab dem 3. Krankheitstag verlangen, können sie es auch bereits am ersten Tag verlangen. Es ist ratsam, die genauen Anforderungen im Arbeitsvertrag zu überprüfen.
Auch das ist nicht richtig! Arbeitgeber:innen haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, die genaue Diagnose der Krankheit zu erfahren. Es genügt, wenn der Arzt oder die Ärztin die Arbeitsunfähigkeit bestätigt!
Falsch! Nur weil du krankgeschrieben bist, bedeutet das nicht automatisch, dass du das Haus nicht verlassen darfst. Arbeitsunfähigkeit bedeutet lediglich, dass du nicht in der Lage bist, deine Arbeit auszuführen.
Völliger Unsinn! Wenn du während deines Urlaubs krank wirst, kannst du deine Urlaubstage zurückfordern. Dazu musst du deine*n Arbeitgeber*in nur rechtzeitig informieren und ein ärztliches Attest vorlegen.
Eine Kündigung ist zu jeder Zeit möglich - Arbeitsunfähigkeit ist kein Kündigungsschutz! Arbeitgeber*innen müssen allerdings strenge Vorschriften einhalten, um sicherzustellen, dass die Kündigung gerechtfertigt ist.
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