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Haar-Katastrophe: Darf ich beim Friseur meine Zahlung verweigern, wenn mir der Schnitt nicht gefällt?

09.02.2024 um 15:00 Uhr
    Frau ist unzufrieden mit ihrem Haarschnitt | ©  Getty Images / JackF © Getty Images / JackF

    Ein gepflegter Haarschnitt ist nicht nur eine Sache des eigenen Styles, sondern auch des Wohlbefindens. Was aber, wenn das Ergebnis so gar nicht nicht den Erwartungen entspricht? Darf man sich weigern, den Friseur zu bezahlen, wenn der Schnitt oder die Farbe nicht den Vorstellungen entspricht?

    Darf man die Zahlung verweigern, wenn die Frisur nicht gefällt?
     

    Grundsätzlich gilt: Der Gang zum Friseur ist eine Dienstleistung, für die der Kunde bezahlt. Das Ergebnis, sprich der Haarschnitt, ist Teil dieser Dienstleistung. Rechtlich betrachtet hat der Kunde einen Anspruch darauf, dass die erbrachte Dienstleistung den vereinbarten Standards entspricht. Ist dies nicht der Fall, stehen dem Kunden verschiedene Optionen offen.

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    Wie viel Trinkgeld ist angemessen?

    1. Kommunikation ist das A und O

    Bevor man die Zahlung verweigert, ist es wichtig, das Gespräch mit dem Friseursalon zu suchen. Unzufriedenheit entsteht oft durch Missverständnisse oder unterschiedliche Interpretationen von Begriffen wie "kürzer", "leicht gestuft" oder "natürlich". Durch eine offene Kommunikation können viele Missverständnisse ausgeräumt und das gewünschte Ergebnis erreicht werden.
     

    2. Das Recht auf Nachbesserung

    Sollte die Unzufriedenheit trotz Gesprächs bestehen bleiben, hat der Kunde in vielen Fällen das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Viele Friseursalons bieten diesen Service an, um sicherzustellen, dass der Kunde am Ende zufrieden ist. Dies sollte jedoch im Vorfeld möglichst klar vereinbart werden.

    Zahlung verweigern – eine ultimative Maßnahme?

    Die Verweigerung der Zahlung sollte stets als letzter Ausweg betrachtet werden. Es ist wichtig zu bedenken, dass nicht jeder unzufriedene Haarschnitt automatisch zu einer rechtlichen Grundlage für die Nichtzahlung wird. Wenn der Friseur nachweislich gegen Vereinbarungen verstoßen hat oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, könnte die Verweigerung der Zahlung gerechtfertigt sein. In den meisten Fällen ist es jedoch ratsam, nach alternativen Lösungen zu suchen.

    Tipps für einen gelungenen Friseurbesuch

    Um Unzufriedenheit von vornherein zu vermeiden, gibt es einige Tipps, die Kund*innen beachten sollten:

    1. Klare Kommunikation: Wünsche und Erwartungen klar mit dem Friseur besprechen. Fotos können helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

    2. Beratung vor dem Schnitt: Vor dem eigentlichen Haarschnitt sollte man sich beraten lassen, um sicher zu gehen, dass man mit dem Friseur auf einer gemeinsamen Basis ist.

    3. Referenzen prüfen: Im Vorfeld sollte man sich Bewertungen und Referenzen des Friseursalons ansehen, um die Qualität der Dienstleistung einschätzen zu können.

    Die Verweigerung der Zahlung beim Friseur sollte immer als letzter Ausweg betrachtet werden. Kommunikation und die Suche nach Lösungen sind in den meisten Fällen der Schlüssel zu einem zufriedenstellenden Friseurbesuch. Kunden sollten ihre Rechte kennen, aber auch daran denken, dass das Ziel immer eine einvernehmliche Lösung und nicht ein Streitfall ist.

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