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Fundrecht: Darf ich gefundene Gegenstände einfach behalten? 

16.02.2024 um 10:00 Uhr
    Frau findet Portemonnaie auf Gehweg | ©  Shuttertsock / Andrey_Popov © Shuttertsock / Andrey_Popov

    Im hektischen Treiben des Alltags finden wir auf der Straße, in Parks oder Cafés nicht selten Dinge, die jemand anders verloren hat. Doch Halt - dürfen wir diese Fundstücke einfach behalten? Das deutsche Fundrecht, verankert im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), gibt dazu klare Richtlinien vor.

    Darf ich gefundene Gegenstände einfach behalten?
     

    Das Fundrecht (BGB §§ 965-984) regelt, was zu tun ist, wenn man einen verlorenen Gegenstand findet. Es regelt die Rechte und Pflichten des Finders und des Eigentümers.

    Das sind deine Pflichten und Rechte als Finder:

    • Anzeigepflicht (§ 965 BGB): Ein gefundener Gegenstand sollte sofort bei der zuständigen Behörde oder der Polizei gemeldet werden – es sei denn, es handelt sich um etwas wertloses oder der Eigentümer ist leicht zu identifizieren.

    • Anzeige- und Aushändigungspflicht (§ 966 BGB): Wenn der Finder den Eigentümer kennt, muss er diesen informieren und die Sache auf Verlangen zurückgeben.

    • Eigentumserwerb (§ 973 BGB): Nach sechs Monaten kann der Finder Eigentümer des Gegenstands werden, wenn der Verlierer sich nicht gemeldet hat.

    • Finderlohn (§ 971 BGB): Findet man einen wertvollen Gegenstand, winkt oft ein Finderlohn, in der Regel 5% des Wertes bis zu 500 Euro und 3% darüber.

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    Rechte und Pflichten des Eigentümers:

    Rückforderungsanspruch (§ 978 BGB): Der Eigentümer kann seine verlorene Sache zurückfordern, auch von Dritten, die sie unerlaubt an sich genommen haben.
     

    Besondere Fälle im Alltag
     

    Gefundenes iPhone: Das Amtsgericht München entschied, dass der Finder eines iPhones keinen Anspruch auf die Freischaltung hat, selbst nach sechs Monaten Eigentum.

    Bargeld und Schatzfunde: Bargeld unterliegt denselben Regeln. Bei Funden, die so lange verborgen waren, dass der Eigentümer nicht mehr ermittelt werden kann, gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen.

    Tierfunde: Entlaufene Tiere gelten rechtlich wie Gegenstände. Nach sechs Monaten kann der Finder das Tier übernehmen, wenn der Besitzer sich nicht gemeldet hat.

    Das Fundrecht bietet klare Anweisungen für Finder und schützt gleichzeitig die Rechte der eigentlichen Eigentümer. Von der Anzeigepflicht bis zum möglichen Finderlohn – diese Tipps sorgen dafür, dass du rechtlich einwandfrei handeln kannst.

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