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Schimmel und Feuchtigkeit in der Wohnung: Wann und wie du deine Miete mindern darfst!

16.01.2024 um 15:00 Uhr
    Schimmel am Fenster | ©  Getty Images / FotoDuets © Getty Images / FotoDuets

    Schimmel in der Wohnung ist nicht nur ein ästhetisches Problem, sondern kann auch gesundheitliche Risiken bergen. Für Mieter*innen stellt sich dann oft die Frage, ob und in welchem Umfang sie bei Schimmelbefall die Miete mindern dürfen. Dieser Artikel erklärt dir die rechtlichen Grundlagen und gibt praktische Tipps, wie du in solchen Fällen vorgehen kannst.

    Was sagt das deutsche Mietrecht zum Thema Schimmel?
     

    Das deutsche Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Nach § 536 BGB kann die Miete gemindert werden, wenn die Wohnung einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder mindert. Schimmel in der Wohnung kann ein solcher Mangel sein, da er die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt und gesundheitsschädlich sein kann.

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    Was sind deine Rechte, wenn Fenster in deiner Wohnung undicht sind?

    Wann ist eine Mietminderung wegen Schimmelbefalls gerechtfertigt?


    Eine Mietminderung ist gerechtfertigt, wenn der Schimmel nicht durch das Verhalten der Mieter*innen verursacht wurde. Typische Ursachen für Schimmel, die nicht im Verantwortungsbereich der Mieter*innen liegen, sind bauliche Mängel wie undichte Fenster, schlechte Isolierung oder defekte Heizungen.
     

    Wie ist bei Schimmel in der Wohnung vorzugehen?

    • Dokumentation: Der Schimmelbefall sollte sofort dokumentiert werden, am besten mit Fotos und einem schriftlichen Bericht.

    • Vermieter informieren: Der/die Vermieter*in muss umgehend über den Schimmelbefall informiert werden, am besten schriftlich.

    • Frist zur Beseitigung setzen: Der/die Vermieter*in sollte eine angemessene Frist zur Beseitigung des Schimmelbefalls gesetzt werden.

    • Mietminderung ankündigen: Wird der Mangel nicht fristgerecht beseitigt, kann eine Mietminderung angekündigt werden.
       

    Wie hoch kann die Mietminderung sein?
     

    Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß des Schimmelbefalls ab. Pauschale Sätze gibt es nicht, aber die Minderungssätze können zwischen 5 % und 100 % der Miete, je nach Schwere und Ausbreitung des Schimmels liegen.
     

    Wichtige Hinweise

    • Eigenmächtiges Handeln vermeiden: Eine Mietminderung sollte nicht ohne vorherige Ankündigung und ohne Rücksprache mit einem Rechtsexperten erfolgen.

    • Rechtsschutzversicherung: Eine Rechtsschutzversicherung kann hilfreich sein, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

    • Gesundheitliche Risiken ernst nehmen: Bei gesundheitlichen Beschwerden sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden.
       

    Schimmel in der Wohnung ist ein ernst zu nehmendes Problem, das nicht nur die Wohnqualität, sondern auch die Gesundheit beeinträchtigen kann. Mieter*innen in Deutschland haben das Recht, bei Schimmelbefall die Miete zu mindern, sofern sie die richtigen Schritte einhalten und der Schimmel nicht durch ihr eigenes Verhalten verursacht wurde. Eine fachliche Beratung ist in solchen Fällen immer empfehlenswert.

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