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Mietrecht: Darf ich nach 22 Uhr noch duschen gehen?

12.02.2024 um 10:00 Uhr
    Frau steht unter Dusche | ©  Getty Images / Fiordaliso Ist das Ruhestörung? | © Getty Images / Fiordaliso

    Man kommt spät nach Hause und möchte noch schnell Duschen gehen. Doch oh Schreck - es ist ja schon nach 22 Uhr! Darf ich mich nun noch unter die Dusche stellen oder kann das schon als Störung der Nachtruhe gelten?

    Duschen nach 22 Uhr - DAS sagt das Mietrecht
     

    Das Mietrecht in Deutschland ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt, welches Mieter und Vermieter in ihren Rechten und Pflichten definiert. Spezifische Regelungen zum Thema Nachtruhe finden sich jedoch oft nicht direkt im Gesetz, sondern in der Hausordnung oder im Mietvertrag. Generell gilt in Deutschland die Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Während dieser Zeit sollten Ruhestörungen vermieden werden, um den Mitbewohnern eine ungestörte Nachtruhe zu ermöglichen.

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    Duschen nach 22 Uhr: Erlaubt oder nicht?

    Die Frage, ob das Duschen nach 22 Uhr als Ruhestörung gilt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Entscheidend sind oft die im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgelegten Regelungen. In vielen Fällen wird das Duschen zu später Stunde nicht explizit verboten, solange es sich in einem angemessenen Rahmen hält und nicht regelmäßig zu Beschwerden führt.

    Nachts duschen - Gerichtsurteile und Präzedenzfälle

    Es gibt mehrere Gerichtsurteile, die sich mit dem Thema auseinandersetzen. Einige Urteile betonen, dass alltägliche Geräusche, zu denen auch das Duschen gehört, von Nachbarn grundsätzlich toleriert werden müssen. Dies gilt insbesondere, wenn das Duschen nicht übermäßig lange dauert und keine zusätzlichen Lärmbelästigungen, wie laute Musik, verursacht werden. Jedoch kann in Einzelfällen, insbesondere in sehr hellhörigen Gebäuden, auch eine andere Bewertung erfolgen.

    Abschließend lässt sich also sagen, dass das Duschen nach 22 Uhr in den meisten Fällen erlaubt ist, solange die Nachtruhe nicht übermäßig gestört wird und die Bestimmungen des Mietvertrages oder der Hausordnung eingehalten werden. Eine offene Kommunikation mit den Nachbarn und ein bewusster Umgang mit Lärm können helfen, Konflikte zu vermeiden und ein harmonisches Zusammenleben zu fördern.

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