Die Staatsanwaltschaft München klagte ihn im März 2019 an. Im Oktober 2020 verurteilte das Landgericht München ihn wegen dreifachen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Sein Motiv: Habgier und der Wunsch nach Ruhe. Der Angeklagte hatte keine pflegerische Ausbildung und war in Polen vorbestraft. Bei den Vermittlungsagenturen in Polen und Deutschland musste er kein Führungszeugnis vorlegen. Dennoch schickte man ihn jahrelang zu Pflegebedürftigen. In Deutschland leben über fünf Millionen Pflegebedürftige, rund 80 Prozent werden zu Hause betreut. Viele Familien setzen auf osteuropäische Betreuungskräfte, vermittelt über Agenturen. Doch der Pflegemarkt ist unzureichend reguliert: Arbeitszeiten, Qualifikationen und medizinische Handlungen werden kaum kontrolliert, die Agenturen haften nicht. Der Fall Grzegorz W. gilt als einer der erschütterndsten Kriminalfälle der letzten Jahre. Als Mahnmal für ein System, das dringend Reformen braucht.
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