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Unbezahlter Urlaub: Habe ich ein Anrecht auf die freien Tage?

12.11.2023 um 15:00 Uhr
    Kalender | ©  Getty Images / Kwangmoozaa Steht dir unbezahlter Urlaub zu? | © Getty Images / Kwangmoozaa

    Unbezahlter Urlaub ist in Deutschland im Gegensatz zu Ländern wie der Schweiz oder Großbritannien nicht üblich. Meist wird er in besonderen Situationen wie Bildungsurlaub oder Elternzeit in Anspruch genommen. Aber gibt es einen Rechtsanspruch? Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt praktische Tipps für Arbeitnehmer.

    Besteht ein Anspruch auf unbezahlten Urlaub?
     

    Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen generellen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Das Bundesurlaubsgesetz regelt nur den gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Unbezahlter Urlaub ist also die Ausnahme und bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers.

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    Unbezahlter Urlaub: Habe ich ein Anrecht auf die freien Tage?

    Wann ist unbezahlter Urlaub möglich?
     

    Unbezahlter Urlaub kann in bestimmten Fällen gewährt werden. Dazu gehören

    • Pflege von Kindern oder kranken Familienangehörigen

    • Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst

    • Besondere Regelungen in Arbeits-, Betriebs- oder Tarifverträgen
       

    Wie lange kann der unbezahlte Urlaub dauern?
     

    Die Dauer des unbezahlten Urlaubs ist unterschiedlich und hängt von der jeweiligen Situation ab. In Einzelfällen kann er bis zu sechs Monaten gewährt werden, insbesondere bei der Pflege schwer erkrankter Familienangehöriger. Bei kurzfristigen Arbeitsverhinderungen kann eine Freistellung von bis zu zehn Tagen vereinbart werden.
     

    Was passiert mit dem Versicherungsschutz während des unbezahlten Urlaubs?
     

    Während des unbezahlten Urlaubs bleibt der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- und Sozialversicherung bis zu vier Wochen bestehen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Lohnersatzleistungen wie z.B. während der Elternzeit oder beim Bezug von Krankengeld.
     

    Wie beantrage ich unbezahlten Urlaub?
     

    Es ist ein formeller Antrag auf unbezahlten Urlaub erforderlich. Dieser muss schriftlich eingereicht werden und folgende Angaben enthalten

    • Persönliche Daten einschließlich der Personalnummer

    • Vollständige Anschrift des Unternehmens und der Kontaktperson

    • Betreffzeile mit Angabe des unbezahlten Urlaubs und des gewünschten Zeitraums

    • Begründung des Antrags

    • Bitte um Antwort bis zu einem bestimmten Datum

    • Unterschrift des Antragstellers

    Es ist ratsam, den Antrag persönlich abzugeben und eine Empfangsbestätigung zu verlangen.
     

    Unbezahlter Urlaub ist in Deutschland eine Ausnahme und kein grundsätzlicher Anspruch. Er hängt von der Zustimmung des Arbeitgebers und den individuellen Umständen ab. Arbeitnehmer sollten sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sein und den Antrag auf unbezahlten Urlaub sorgfältig formulieren.

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