E-Scooter: Diese Regeln gelten für die flotten Flitzer!

17.07.2023 um 17:00 Uhr
    Mann auf E-Scooter im Verkehr | © Getty Images/Richard A. Brooks
    E-Scooter fahren macht Spaß, ist aber keine rechtsfreie Zone. | ©Getty Images/Richard A. Brooks

    Einen Führerschein benötigst du nicht, um einen E-Scooter nutzen zu können. Dennoch gelten viele Vorschriften auch für E-Scooter. Welche das sind, erfährst du hier.

    Ordentlich feiern und deshalb lieber das Auto stehenlassen und einen E-Scooter nutzen, um nach Hause zu kommen? Nach aktueller Rechtsprechung keine gute Idee! Denn Fahren eine E-Scooters unter Alkoholeinfluss ist nicht erlaubt.

    Grenzwerte niedrig

    Unlängst wurde ein Mann vor Gericht wegen des Fahrens eines E-Scooters mit mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut zum Verlust seines Auto-Führerscheins verurteilt. Das Gericht urteilte, dass hier die gleichen Regeln gelten würden wie für andere Kleinstfahrzeuge. Ab 0,5 Promille hat das Konsequenzen, ab 1,1 Promille machst du dich strafbar, wenn du einen E-Scooter fährst.

    Die Strafen sind nicht ohne. Das kann dir passieren:

    • Geldstrafe zwischen 500 und 1500 Euro
    • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
    • Zwei Punkte in Flensburg
    • Sechs Monate Fahrverbot
    • Führerscheinverlust

    Wem der Führerschein entzogen wurde, darf dann auch keinen E-Scooter mehr fahren, obwohl der grundsätzlich gar keine Fahrerlaubnis benötigt. Bei Sichtung der Statistik wird klar, warum die deutschen Gerichte so rigoros handeln. So gab es 2021 fast 5000 Personen bei Unfällen mit E-Scootern verletzt, fünf starben. Und in fast 90 Prozent der Fälle waren die E-Scooter-Fahrer dabei alkoholisiert. Das darf nach Ansicht der deutschen Justiz kein Kavaliersdelikt sein, sondern muss entsprechend geahndet werden.

    Weitere E-Scooter-Regeln, die du kennen solltest

    Eine Helmpflicht besteht nicht, angesichts der Unfall-Statistiken gibt es aber eine klare Empfehlung, zur eigenen Sicherheit einen Helm zu tragen.

    • Du darfst nur allein auf einem E-Scooter fahren und niemanden mitnehmen.
    • Das gilt auch dann, wenn zwei Personen das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten.
    • Die Nutzung von Smartphones beim Fahren ist genauso untersagt wie beim Autofahren – und wird auch so bestraft.
    • Das Fahren auf Gehwegen ist nicht gestattet.
    • In Fußgängerzonen sind E-Scooter nur erlaubt, wenn sie ausdrücklich freigegeben wurden.
    • Du darfst einen E-Scooter auch nicht so am Straßenrand oder Bürgersteig abstellen, dass andere Verkehrsteilnehmer behindert werden.

    Die Nutzung eines E-Scooter ist also keineswegs so frei und einfach, wie es die Werbung suggeriert. Für Fehlverhalten im Verkehr wirst du auc h auf einem E-Scooter zur Rechenschaft gezogen.

    Fun Fact: In der französischen Hauptstadt waren die Einwohner so sehr von den Elektro-Flitzern genervt, dass sie dort ab dem 1. September 2023 komplett verboten sind! In Deutschland sind solche Verbote bislang nicht angedacht, obwohl auch hier viele Fußgänger sich von den E-Scootern belästigt fühlen.

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