5 Regeln für Urlaubsfotos: Was ist erlaubt & was nicht?

12.09.2023 um 14:00 Uhr
    Urlaubsfotos_Regeln | © Getty Images/Westend61
    Ohne Stolpersteine die richtigen Fotos im Urlaub machen | ©Getty Images/Westend61

    Die Kamera, sei es ein Smartphone oder eine professionelle Kamera, ist ein guter Begleiter auf Reisen, um die schönsten Erlebnisse und beeindruckendsten Orte festzuhalten. Allerdings gibt es einige Regeln und Einschränkungen zu beachten, um rechtliche und ethische Probleme zu vermeiden. Hier sind 5 wichtige Regeln für das Fotografieren im Urlaub!

    Im Urlaub fotografieren: Die 5 goldenen Regeln!

    1) Panoramafreiheit für öffentliche Bauwerke

    Die Panoramafreiheit erlaubt es, öffentliche Gebäude und Kunstwerke im öffentlichen Raum zu fotografieren und diese Bilder zu nutzen. Du darfst zum Beispiel das Brandenburger Tor in Berlin fotografieren, ohne den oder die Architekt:in um Erlaubnis zu fragen. Aber Vorsicht: Einige moderne Kunstwerke oder Gebäude können urheberrechtlich geschützt sein! Wenn du ein zeitgenössisches Kunstwerk in einem Park fotografieren und das Bild kommerziell nutzen möchtest, solltest du vorher die Erlaubnis des Künstlers oder Eigentümers einholen.

    2) Innenaufnahmen: Ohne Genehmigung geht's nicht!

    In vielen Museen, Galerien und historischen Stätten ist das Fotografieren in Innenräumen erlaubt. Es gibt jedoch auch Orte, an denen das Fotografieren ohne ausdrückliche Genehmigung verboten ist. In einigen Fällen kann das Fotografieren nicht nur aus Gründen des Denkmalschutzes, sondern auch aus Rücksicht auf kulturelle oder religiöse Überzeugungen verboten sein. So ist es in religiösen Stätten wie Kirchen, Moscheen oder Tempeln oft unangemessen oder sogar respektlos, ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Verantwortlichen zu fotografieren.

    3) Vorsicht bei geschützten Objekten im öffentlichen Raum

    Das Fotografieren von Denkmälern oder Statuen im öffentlichen Raum für private Zwecke ist normalerweise erlaubt, da diese Objekte oft für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Man sollte jedoch vorsichtig sein, wenn man solche Bilder kommerziell nutzen möchte. Urheberrechte oder geistige Eigentumsrechte können in manchen Fällen die kommerzielle Nutzung solcher Bilder einschränken oder verbieten. Es kann beispielsweise rechtlich schwierig sein, ein Denkmal zu fotografieren und Postkarten mit dem Bild ohne Erlaubnis des Eigentümers zu verkaufen!

    4) Fotografieren abseits der üblichen Touristenrouten

    Bei der Suche nach interessanten, geheimen oder weniger bekannten Fotospots ist es wichtig zu beachten, dass einige Orte aus Sicherheits- oder Umweltschutzgründen eingeschränkt sein können! Beispielsweise sind militärische Einrichtungen oder Industrieanlagen normalerweise für die Öffentlichkeit gesperrt. Naturschutzgebiete und empfindliche Ökosysteme müssen sorgsam behandelt werden, um die Umwelt zu schützen. Halte dich immer an die Regeln und Vorschriften, um unerwünschte Probleme zu vermeiden!

    5) Fremdes Eigentum im öffentlichen Bereich

    Beim Fotografieren von fremdem Eigentum im öffentlichen Raum ist besondere Vorsicht geboten! Öffentliche Gebäude und Straßenansichten dürfen in der Regel problemlos fotografiert werden. Anders sieht es jedoch aus, wenn es sich um private Gebäude oder Häuser handelt! Das Fotografieren von Autokennzeichen oder Privathäusern kann als Verletzung der Privatsphäre angesehen werden. Denke daran, die Privatsphäre und die Rechte des Eigentümers zu respektieren, auch wenn du dich auf öffentlichem Grund befindest.

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    Seit dem 1. Mai 2023 gibt es in Deutschland das 49-Euro-Ticket, das eine günstige Reisemöglichkeit mit der Bahn bietet. In mehreren Bundesländern, darunter Bayern, wird zudem ein eigenes Ticket speziell für junge Leute eingeführt, das nur 29 Euro kostet und auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnitten ist. 1) Einführung des 29-Euro-Tickets in Bayern Seit dem 1. September 2023 gibt es in Bayern eine erfreuliche Neuerung für Azubis, Student:innen und Freiwilligendienstleistende: Sie haben die Möglichkeit, das Deutschlandticket zu einem stark vergünstigten Preis von nur 29 Euro zu erwerben, was durch einen Beschluss des bayerischen Kabinetts möglich wurde. Studierende müssen sich allerdings noch bis zum Beginn des Wintersemesters 2023/24 gedulden, bevor auch sie ab dem 1. Oktober 2023 von diesem attraktiven Angebot profitieren können. Das 29-Euro-Ticket für Auszubildende: Auszubildende mit Berufsausbildungsvertrag (mit oder ohne Behinderung) Teilnehmer:innen der Jugendsozialarbeit in Jugendwerkstätten Schüler:innen, die eine berufsbildende Schule besuchen Schüler:innen bzw. Student:innen an einer Fachakademie Schüler:innen des Staatsinstituts für Fachlehrerausbildung Auszubildende an der Fachschule Beamtenanwärter:innen der Qualifikationsstufe I und II Das 29-Euro-Ticket für Studierende: Studierende an Hochschulen Studierende an einer sonstigen Einrichtung Studierende an einer Fachakademie Beamtenanwärter:innen der Qualifikationsebene III Das 29-Euro-Ticket für Freiwilligendienstleistende:  Personen im Bundesfreiwilligendienst Freiwilligendienstleistende (Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr usw.) 2) Welche Möglichkeiten bietet das 29-Euro-Ticket? Das 29-Euro-Ticket ist eine ermäßigte Variante des Deutschland-Tickets und berechtigt zur Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel im Regional- und Nahverkehr. Ausgeschlossen sind jedoch Fahrten im Fernverkehr sowie die Nutzung der 1. Klasse. Das bedeutet, dass Reisende mit diesem Ticket beispielsweise nicht mit dem ICE fahren können. Das Ticket kann wie jedes Deutschlandticket digital gebucht und monatlich gekündigt werden! *Deutschland Hotelgutschein: bis zu 28% Rabatt auf Hotels in Berlin! 3) Das ermäßigte Ticket gibt es nicht nur in Bayern Das Saarland, Niedersachsen und Thüringen verfolgen derzeit ähnliche Pläne wie Bayern und arbeiten an der Einführung eines ermäßigten Tickets speziell für junge Menschen. Im Saarland wurde das "Junge-Leute-Ticket" parallel zum Deutschlandticket am 1. Mai eingeführt und kostet 30,40 Euro. In anderen Bundesländern, darunter auch Hessen, wird derzeit über die Einführung eines Sozialtickets nachgedacht. Dieses 31-Euro-Ticket ist allerdings nicht speziell für Jugendliche gedacht, sondern richtet sich an Bezieher:innen von Bürgergeld, Wohngeld und Sozialhilfe.

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