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Geld & Recht
Wie viel muss man für pflegebedürftige Eltern zahlen?

Unterhaltspflichtig? Wann müssen Kinder für die Pflege ihrer Eltern zahlen?; Bild: © picture alliance/Design Pics

Kinder haften für ihre Eltern

Wie viel zahlen Kinder für die Pflege der Eltern?

  • Artikel vom 09. November 2010

Hannelore Beck ist 86 Jahre alt und wohnt am Stadtrand von Düsseldorf. "Ich bin heilfroh, nicht auf fremde Hilfe angewiesen zu sein", sagt die alte Dame stolz. "Einkaufen, kochen, waschen, das mache ich alles ganz allein." – "Noch", sagt ihre Tochter Corinna leise. Ihr Gesicht ist sorgenvoll, denn ihre Mutter leidet an Alzheimer und wird bald fremde Hilfe benötigen. Ihre vertraute Wohnung soll sie dann verlassen und in ein Pflegeheim umziehen. "Nicht nur gefühlsmäßig wird das eine große Belastung, sondern auch finanziell."

Schon Ende 2007 kostete ein Heimplatz in der höchsten Pflegestufe im Schnitt 2766 Euro, so die bislang letzte Erhebung des Statistischen Bundesamtes. Davon übernimmt die Pflegeversicherung normalerweise maximal 1510 Euro. Für den Rest müssen Mutter oder Vater selbst aufkommen. Wenn sie das nicht können – was bei über 50 Prozent der Fall ist –, springt das Sozialamt ein. Aber es tritt nur in Vorleistung. Die Ämter versuchen dann, sich das Geld von den Kindern zurückzuholen, und verlangen zu diesem Zweck Auskunft über deren Finanzverhältnisse.

Ausgaben penibel melden

Wie viel man für pflegebedürftige Eltern zuschießen muss, hängt von Leitlinien ab, die die zuständigen Oberlandesgerichte (OLG) für den jeweiligen Wohnort vorgeben. Nach der "Düsseldorfer Tabelle" des OLG Düsseldorf, an der sich andere Gerichte orientieren, steht jedem Betroffenen monatlich ein Selbstbehalt von mindestens 1400 Euro zu. Für den Ehepartner kommen (mindestens) 1050 Euro hinzu, für eigene Kinder weniger." (siehe Beispiel 1, nächste Seite)

Wer weniger als den insgesamt zugebilligten Selbstbehalt zur Verfügung hat, muss in der Regel nicht zahlen", so Familienrechtlerin Eva Gerz aus Brühl. Das Sozialamt bleibt dann auf seinen Forderungen sitzen. Wer mehr verdient, ist in der Pflicht: Die Hälfte des Betrags, der über dem Selbstbehalt liegt, fordert das Amt meist als Zuschuss.

"Doch darum kommt man oft herum, wenn man seine rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft", so die Anwältin. Nach ihrer Erfahrung sogar bei mittlerem bis gutem Einkommen. Sie rät, dem Sozialamt alle Ausgaben penibel zu melden, etwa auch Raten für eine Küche, die auf Kredit gekauft wurde. Denn: Alle Ausgaben, die wirklich notwendig sind, müssen berücksichtigt werden und mindern so die Zahlungskraft.

Beispiel Miete: Im Selbstbehalt des Betroffenen von 1400 Euro sind dafür 450 Euro einkalkuliert (bei Ehepaaren: 800). Liegt die tatsächliche Miete aber höher, muss der überschießende Betrag akzeptiert werden.

Beispiel private Altersvorsorge: Hierfür dürfen fünf Prozent der eigenen Bruttoeinkünfte angesetzt werden. Ist man nicht gesetzlich rentenversichert, sind es sogar 25. Oft schließen Sozialämter und betroffene Kinder auch einen Vergleich. "Weil ja beide, wenn die Sache vor Gericht kommt, verlieren können", so Gerz.

Corinna Beck jedenfalls ist beruhigt. Nach vorläufigen Berechnungen muss sie für ihre Mutter nur 20 Euro monatlich zuzahlen (siehe Beispiel 2, nächste Seite).

Auf der nächsten Seite: So prüft das Sozialamt, ab wann Sie unterhaltspfichtig sind

Autor: Rolf Winkel

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